Monika Holzer, seit fünf Jahren leitest du die «Stelle für Mediation im Jugendstrafverfahren» des Kantons Zürich. Wie seid ihr organisiert und welche Fälle bearbeitet ihr?
Seit 2011 gibt es die Fachstelle in dieser Form. Sie ist organisatorisch angegliedert an die Oberjugendan- waltschaft des Kantons Zürich. Im Moment sind wir drei Mediator:innen in Teilzeit und ein Sekretariat. Die Jugendanwält:innen der fünf regionalen Jugendanwaltschaften des Kantons machen eine Vorselektion, welche Fälle sich eignen könnten, und beauftragen uns mit den weiteren Abklärungen und der Durchführung der Mediation. Bei komplexeren Ausgangslagen gibt es oft einen vorgängigen Austausch. Wir bearbeiten die leichteren bis mittelschweren Delikte bei uns. Das sind zum Beispiel Gewaltdelikte wie Körperverletzungen oder Tätlichkeiten, Gruppendelikte wie Angriff oder Raufhandel oder auch mal ein Raub oder Sachbeschädigungen. Häufige Themen sind auch Nötigung, Drohung, Erpressung, Mobbing und auch Delikte gegen die sexuelle Integrität.
Welche Delikte kommen für eine Mediation nicht infrage?
Nicht möglich ist eine Mediation bei opferlosen Delikten, bei denen es keine Personen gibt, die durch die Straftat direkt geschädigt wurden, wie zum Beispiel Drogendelikte. Ob eine Mediation infrage kommt, entscheidet sich nicht nach einem Deliktekatalog, sondern nach dem individuellen Einzelfall, einer allfälligen Massnahmebedürftigkeit von Jugendlichen und der Schwere der Tat. Bei schwereren Fällen sind es nur diejenigen, bei denen es rechtlich möglich ist, ein Strafverfahren einzustellen – denn gelingt eine Mediation, führt das zur Einstellung des Strafverfahrens.
Was sind die Besonderheiten in einer Mediation mit Jugendlichen, die straffällig geworden sind? Im Unterschied zu einer «normalen» Mediation haben wir es ja mit Personen zu tun, die als Täter:innen oder als Opfer im Raum sitzen. Gibt es in diesem Setting besondere Herausforderungen?
Vom Verfahren her gesehen ist der wichtigste Unterschied, dass es eine prämediative Phase gibt. Das sind die umfangreichen Vorabklärungen und vor allem die Einzelgespräche, die wir führen, damit wir gemeinsam mit den Beteiligten entscheiden können, ob eine Mediation der für alle richtige Weg ist und in welchem Setting sie konkret durchgeführt werden soll. Das Verfahren findet zwar im Zwangskontext statt, bleibt aber ein freiwilliges – es steht den Beteiligten frei, mitzumachen oder nicht. In diesen Vorgesprächen schauen wir, ob das Mediationsverfahren insbesondere für die geschädigte Partei infrage kommt. Dabei wollen wir herausfinden, was es für die Betroffenen überhaupt zu klären gibt? Was ist wichtig? Um was geht es wirklich? Zentral ist dabei immer auch der Opferschutz.
Die Jugendlichen sind zwischen 10 und 18 Jahre alt. Welche Rolle spielen da die Eltern?
Beim Erstgespräch erklären wir unsere Arbeit und das Mediationsverfahren, damit die Beteiligten informiert entscheiden können, ob sie sich darauf einlassen möchten. Da sind oft die Eltern oder ein Elternteil mit dabei; nur wenn die Jugendlichen älter sind, kommen sie teilweise allein. Wir unterstützen die Jugendlichen darin, eigenverantwortlich ihren Anteil zur Lösung beizusteuern. Allerdings sind Eltern insofern oft «ein Problem», als dass sie nicht selten andere Interessen als die Jugendlichen haben und ihren Kindern wenig zutrauen. Wir versuchen immer, die Eltern mit an Bord zu nehmen, und unterstützen die Jugendlichen darin, ihren Eltern erklären zu können, warum für sie eine alternative Lösung und Klärung wichtig ist. Die Mediationsgespräche machen wir, wenn immer möglich, nur mit den direkt beteiligten Jugendlichen.
Wir führen Einzelgespräche und fragen nach, wer zur Klärung involviert werden soll, wer die Hauptpersonen sind. Oft sind die Rollen nicht gleich verteilt wie im Strafverfahren. Sie sagen dann oft: Ja, ich möchte das gerne klären, aber für mich ist es vielleicht wichtig, diesen Punkt nur mit denjenigen zu klären, die ich kenne. Oder, dies sind die Haupttäter und die anderen interessieren nicht. Oder sie sagen, ich möchte die ganze Gruppe in diesen Mediationsprozess miteinbeziehen.
Was sind aus deiner Erfahrung für die Mediator:innen mögliche Stolpersteine, wenn sie sich auf eine Mediation in dieser Täter-Opfer-Konstellation einlassen? Wie könnt ihr allparteilich bleiben?
Es geht darum, eine professionelle Distanz zu wahren, das ist essenziell. Wir klären die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten in ausführlichen Vorgesprächen. In komplexeren Ausgangslagen arbeiten wir zu zweit in Co-Mediation. Der wichtigste Teil unserer Arbeit findet in den Einzelgesprächen statt, und dies ermöglicht es uns, allparteilich zu bleiben. Das Wichtigste scheint mir, den Beteiligten einen sicheren, neutralen Raum zur Verfügung zu stellen, um ihnen die persönliche Klärung von Hintergründen und Folgen der Straftat zu ermöglichen. Das sind wir insbesondere den Opfern im Sinne des Opferschutzes schuldig.
Wir können und dürfen nichts dem Zufall überlassen, sondern müssen alle möglichen Risiken und Probleme, die auftreten könnten, in der Vorbereitung genau durchgehen. Wir müssen auch kleine Zeichen erkennen können, dass z.B. eine Person eine Pause braucht oder einen Abbruch der Mediation wünscht. Manchmal gibt es Jugendliche, die schnell mal sagen: Ja, ja, ich entschuldige mich dann schon, und wenn es dann darauf ankommt, klappt es vielleicht doch nicht so gut. Da liegen aus meiner Sicht mögliche Stolpersteine.